§21 StVZO inkl. §23 StVZO sowie §47a StVZO in Verbindung mit Anlage VIII und VIIIa
Heute war für Paul ein großer Tag, seine erste Bekanntschaft mit der deutschen Bürokratie stand an: TÜV. Noch dazu große Abnahme nach §21 wie es für ältere Ausländer auch im Europa des Jahres 2013 noch Vorschrift ist. Dazu gleich in einem Abwasch die Abnahme als Oldtimer für das H-Kennzeichen, auch dafür gibts natürlich einen Gesetzestext: §23.
Nachdem Theo letzte Woche großzügig seine weißen Scheinwerfer (§50) und die in Deutschland vorgeschriebene zweite Sicherung des aussen angebrachten Ersatzrads (§36a) gespendet hatte, konnte ja nichts schief gehen. Meister Speuser hatte schon die AU (§ 47 in Verbindung mit Anlage VIII und VIIIa) erledigt und sich um ein angemessenenes technisches und optisches Erscheinungsbild gekümmert. Etwas aufgeregt waren wir bei all den Paragraphen trotzdem, obwohl es ja für keinen von uns beiden das erste Baby ist ist das wir in Verkehr bringen.
Unsere Sorgen waren natürlich völlig unbegründet. Der Prüfer freute sich über ein völlig rostfreies Auto und attestierte Paul eine absolut weiße Weste.
Natürlich gibts bei dem Zustand auch Problemlos das H-Kennzeichen.
Nächste Woche wird zugelassen und einer ersten Ausfahrt steht nichts mehr im Weg, bei dem Wetter gut das wir Winterreifen drauf haben.
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